Gesuche beantragen

Die SVC Stiftung für das Unternehmertum prüft Vergabungen, die dem Stiftungszweck dienen. Dabei entfalten zu unterstützende Projekte auf mindestens eines der definierten Handlungsfelder ihre Wirkung:

Nur Anträge, die die Voraussetzungen für eine Förderung erfüllen, werden durch die SVC Stiftung geprüft. Dabei müssen Anträge bis 30 Tage vor dem Stiftungsratstermin  (Durchführung jeweils im Juni und Dezember) eingereicht sein. Bis der finale Förderentscheid durch den Stiftungsrat vorliegt, kann es mehrere Wochen dauern.

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